Hallo Bastelkönig,
vielen Dank für deine Infos. Das ist doch schon mal eine Ansage hinsichtlich der Förderleistung.
Eine Versicherung tritt hier nicht ein, da ja hier grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt. Das steht bisweilen fest.
Die Pumpe war und ist definitiv defekt; der Schwimmer ist ...