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4000 Euro Schaden durch Kleinhebeanlage

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 23:32
von Jan36
Hallo und guten Abend

wir hatten im Bad meiner letzten Wohnung eine Kleinhebeanlage die das Abwasser des WCs zum zwei Meter entfernten Fallrohr transportiert.
Es trat eine Verstopfung auf (jemand hat unwissentlich Feuchte Toilettentücher hineingeworfen).
Die Hebeanlage wurde daraufhin (auf meine Kosten natürlich) ausgetauscht, allerdings
ließ sich der Vermieter trotz sofortiger in Kenntinssetzung viel Zeit und so erfolgte der Austausch der Anlage erst nach drei bis vier Wochen.
Von dem Totalschaden, der erst beim Einbau der neuen Hebeanlage bemerkt wurde, ich bin zu der Zeit ausgezogen, habe
ich erst ein halbes Jahr später
durch die Gebäudeleitungswasserversicherung meines nunmehr ehemaligen Vermieters mitbekommen
Diese möchte von mir nun gerne 4000 Euro, für einen Wasserschaden, der durch die Verstopfung der Hebeanlage entstanden sein soll. Anscheinend ist Wasser in den 3-4 Wochen, in denen nichts gemacht wurde, kontinuierlich in die Wände und den Boden gesickert.

Nun meine Frage: da die Versicherung keine weiteren Angaben oder Gutachten herausgeben möchte
außer der Aussage, das Wasser wäre auf Grund der Verstopfung ausgetreten

Ist es überhaupt möglich, dass eine Verstopfung der Hebeanlage zum Austritt von Wasser führen kann?
Die Pumpe gibt doch, sobald der Inhalt nicht zerkleinert werden kann, einfach ihren Geist auf
aber dann dürfte doch kein Wasser austreten?
Ich habe schon zwei Hebeanlagen miterlebt, die auf Grund einer Verstopfung nach und nach den Geist aufgaben, bei denen sogar mit Wasserdruck versucht wurde die Verstopfung zu lösen, ohne Erfolg zwar, jedoch ist bei beiden kein Wasser ausgetreten.
Bei dieser Hebeanlage habe ich es auf Grund der Erfahrung erst gar nichts versucht ..
Einen Fachmann, den ich daraufhin anrief meinte auch, bei einer verstopften Anlage könne ich problemlos zwei Wochen in Urlaub fahren ohne mir Sorgen zu machen, dass hier Wasser austritt.

Über eine Hilfe oder einen fachmännischen Rat wäre ich sehr dankbar!

Re: 4000 Euro Schaden durch Kleinhebeanlage

Verfasst: Mi 1. Mai 2013, 11:38
von bastelkoenig
Um es kurz auszudrücken:

Wenn die Anlage Fachgerecht und nach Einbauanweisung installiert ist, dann kann dort kein Wasser
austreten. Das sollte für so gut wie alle Hersteller gelten. Was war es für eine Anlage, weißt du das?

So viel Geld würde ich ohne Einsicht in die Gutachten erst recht nicht rausrücken...
Die könnten dir sonst was erzählen. Ausserdem hat der Vermieter sich die Zeit gelassen,
also trägt ihn wohl mehr Schuld, wenn ihr nicht bewusst weiter Abwasser zugeführt habt.

Re: 4000 Euro Schaden durch Kleinhebeanlage

Verfasst: Do 2. Mai 2013, 14:05
von Kellergeist
Hallo,
alles recht dubios!
1. Was war das für ein Fabrikat/Typ?
2. Eine Verstopfung, durch was auch immer, wird in der Regel beseitigt und das Aggregat wieder in Betrieb genommen.
Warum Austausch? Und wenn, schon gar nicht auf Kosten des Mieters! Feuchttoilettenpapier ist übrigens keine
unsachgemäße Einleitung.
3. Schadensersatzforderung in dieser Höhe, ohne Gutachten? :?

Ich gehe davon aus, das du Rechtschutzversichert bist. Übergib` alles deinem Anwalt :lol: