"Warum darf nicht an jede Kleinhebeanlage eine Waschmaschine, Badewanne etc. angeschlossen werden?
Dies schreibt die EU-Norm EN 12050-3 vor, welche aussagt, dass zusammen mit einem WC höchstens ein Waschtisch, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden dürfen. Das Fördern von Heißwasser in Verbindung mit fäkalienhaltigem Abwasser ist demnach nicht zulässig."
....also das Wasser in der Badewanne ersteinmal abkühlen lassen! Ist ja logisch
.....und was die Waschmaschine betrifft: Schonwaschgang bei 30° geht gewiss ohne Probleme.....
Der Anschluß einer Enthärtungsanlage ist auch ohne Probleme möglich, da diese beim Rückspülen nur kaltes Wasser freisetzt
Bei all den Normen und Verordnungen brauchen wir unbedingt "Fach"autoren wie "ihn da" die die Menschen mit ihren "wertvollen" Beiträgen vollends mitverwirren
"Kann es zu einer Geruchsbildung kommen?
Nein, da immer etwas Restwasser in der Kleinhebeanlage stehen bleibt."
ich sag nichts mehr...........Freaks, alles Freaks.........