Ich bin neu hier im Forum –
Ein herzliches Hallo in die Runde!
Ich hätte gern ein paar fachliche Auskünfte/Ratschläge…
Die Fotos zeigen den Sumpfschacht mit defekter Tauchhebepumpe des Drainagesystems im Keller unseres Mietshauses. Im vergangenen Sommer kam es hier nach einem stärkeren Gewitterschauer zu einer Überschwemmung unserer Kellerräume. Der Schacht war übergelaufen, nachdem die Pumpe ihren Dienst nicht verrichtete. Die Ursache des Defekts wurde durch die Hausmeisterei inzwischen festgestellt; nämlich seitens unserer Vermietungsgesellschaft über Jahre hinweg nicht durchgeführte Wartung/Reinigung und Überprüfung des Drainagesystems inkl. der Pumpen.
Durch die Überschwemmung ist es zu Sachschäden in meinem und den Kellerräumen der Nachbarn gekommen.
Wir beabsichtigen jetzt, unseren Vermieter in Regress zu nehmen, da wir der Überzeugung sind, dass diese Überschwemmung hätte vermieden werden können, sofern die Pumpe gearbeitet hätte. Auch hat unser Vermieter dieses Ereignis nicht zum Anlass genommen, für eine unverzügliche Instandsetzung zu sorgen; die Pumpe ist nach wie vor defekt und der Schacht steht wie auf den Fotos zu sehen permanent hälftig unter Wasser.
Hausrat- und Gebäudeversicherungen lehnen jegliche Leistungen ab, da auch nach deren Ansicht hier Verschulden des Vermieters schadensursächlich ist. Dieser habe stets die einwandfreie Funktion derartiger Entwässerungssysteme sicherzustellen.
Unser Vermieter versucht allerdings, auf dreiste Weise alles zu leugnen – es habe mit den Pumpen nichts zu tun gehabt, er schiebt hier eine Art „Ahrweiler II“ vor und das ist ja nun vollkommen utopisch. Ja sogar der Defekt der Pumpe wird bestritten.
Meine Frage: Kann jemand von Euch sagen, was eine solche Pumpe wie hier gezeigt für eine stündliche Förderleistung hat? (Liter bzw m³/h) Der Sumpfschacht dürfte nach den Abmessungen ein Volumen von ca 750 Litern (0,75 m³) haben.
Bei einer funktionierenden Pumpe müsste der Schacht doch im Normalzustand auch nahezu leer sein, oder?
Ich bin für jede Info dankbar!
Viele Grüße
Thomas