Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich auch mal wieder zu Wort.
Habe eine Frage bezüglich der Normenkonfirmität folgender Entwässerungssituation:
Gebäude liegt bis ca. 1,5 m über der Bodenplatte unter der festgelegten Rückstauebene.
Die genehmigende Behörde besteht auf eine Hebeanlage mit Rückstauschleife.
So weit, so gut.
Gleichzeitig wird aber eine Entwässerung genehmigt, bei der auch die nicht rückstaugefährdeten Geschosse über die Hebeanlage entwässern.
Fehlt in meiner 12056 ne Seite?