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Planung Lichtschachtentwässerung

Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 21:06
von Ironmann
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Guten Abend, in unserer Doppelhaushälfte werden die Lichtschächte innen durch den Keller entwässert. Nach einer Mängelanzeige wurde die eingesetzte Kleinhebeanlage getauscht und diese durch eine sanicom 2 Doppelhebeanlage mit Alarmschaltung von sanibroy ausgetauscht. Der Hersteller schreibt zum Einsatz der Anlage: "Selbstverständlich kann die Hebeanlage auch die anfallenden Wassermengen aus dem sogenannten „Jahrhundertregen" (hier sind lediglich die 0,5 qm Lichtschacht gemeint) entsorgen, es ist allerdings -wie in unserem Planungsgespräch ebenso erörtert- dafür Sorge zu tragen, dass kein Oberflächenwasser des Geländes in den Lichtschacht eintreten kann" . Der zuständige TGA Planer will sich aus der Affäre ziehen und behauptet, dass er nur die Lichtschachtfläche mit 0,5 qm als zu entwässernde Fläche einzubeziehen hat. Für das Oberflächenwasser auf der Strasse ist das Kanalsystem der Stadt verantwortlich und nicht der Planer. Die Strasse fällt in Höhe vom Lichtschacht 2% ab und kann diesen bei Starkregenereignissen schätzungsweise auch überfluten, auf der Gartenseite hängen ca. 25 qm Terrasse mit 2% Gefälle am Lichtschacht. Nach welchen Anforderungen gestaltet sich die Planung zur Lichtschachtentwässerung, gibt es hierzu eine DIN?

Re: Planung Lichtschachtentwässerung

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 17:30
von jt-admin
Hallo Ironmann,

zu Deiner Fragestellung geben die im folgenden genannten und beigefügten Regelwerke Auskunft.

Laut DIN EN 12056 gilt folgende Trennung in Fragen der Entwässerung:
Oberhalb der Rückstauebene
– Entwässerung nur mit Schwerkraft
– Entwässerungsgegenstände dürfen nicht über Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen unterhalb der Rückstauebene geführt werden
– Verwendung von Hebeanlagen nur in Sonderfällen erlaubt
(z.B. Sanierungen)
Unterhalb der Rückstauebene
– Entwässerung mit Hebeanlagen
– Rückstauverschlüsse nur in Ausnahmefällen

Außerhalb des Gebäudes im Gültigkeitsbereich der DIN 1986-100 gelten folgende Anforderungen rund um die Entwässerung/den Rückstauschutz auf dem privaten Grundstück:

13. Schutz gegen Rückstau
– 13.1.3 Ablaufstellen für Regenwasser
Ablaufstellen für Regenwasser unterhalb der Rückstauebene nur getrennt von häuslichem Abwasser
Anschluss über Abwasserhebeanlagen, Einbau außerhalb des Gebäudes.
Abflusswirksame Flächen sind möglichst klein zu halten. ...
... In Ausnahmefällen, z. B. bei Grenzbebauung und innerstädtischen Innenhöfen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes mit einer Doppelanlage installiert werden, wenn das Gebäude in geeigneter Weise durch bauliche Maßnahmen gegen Überflutung geschützt wird.
Bei kleinen Flächen unterhalb der Rückstauebene mit Gefälle zu Eingängen des Gebäudes, z. B. bei Garagenrampen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes installiert werden. Bei der Regenwasserableitung sind, unabhängig von Maßnahmen des Rückstauschutzes, Überflutungsprüfungen nach 14.9 durchzuführen.

Als kleine Flächen werden übrigens Flächen </= 5m² betrachtet.

Re: Planung Lichtschachtentwässerung

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 13:28
von Kanalratte
Ich frage mich gerade, was für ein Auto eine Tiefgarageneinfahrt befahren könnte, die kleiner als 5qm ist.
Das passt doch vorne und hinten nicht.
Da ist die Formulierung in der Norm etwas sehr gewagt. Eigentlich steht dort weiter vorne, das Außen anfallendes Regenwasser nicht ins Gebäude geführt werden darf, außer... kleine Flächen...etc.
Gruß aus dem Norden.
Dirk