Einbau von Fettabscheidern

Darauf müssen Planer und Betreiber achten

Frei im Keller aufgestellte Fettabscheider benötigen im normalen Betriebszustand keine klassische Auftriebssicherung. Die DIN 4040-100 fordert für diese Einbausituation keine explizite Auftriebssicherung, sondern eine standsichere Aufstellung.

 

Entscheidend für die Installation sind folgende Punkte: 

Standsicherheit & Fundament

  • ebene, tragfähige Bodenfläche
  • ausreichend dimensionierte Bodenplatte
  • keine punktuelle Belastung

 

Be- und Entlüftung

  • Fettabscheider in Freiaufstellung müssen ordnungsgemäß be- und entlüftet werden.
  • Die Entlüftung ist kein Komfortthema, sondern eine zwingende Funktionsanforderung aus DIN 1986-100 in Verbindung mit DIN 4040-100.
  • Die Zulaufleitung zum Fettabscheider ist mindestens an ihrem Endpunkt über Dach zu entlüften, reine Raumluftentlüftung ist nicht zulässig.
  • Der reine Behälter des Fettabscheider muss nicht entlüftet werden.
  • Die Lüftungsleitung der Hebeanlage darf keine Verbindung zur Zulauf-/Entlüftungsleitung des Fettabscheiders haben.

Zugänglichkeit

  • freier Zugang für Wartung, Entleerung und Inspektion
  • ausreichende Öffnungsmöglichkeiten
  • Erreichbarkeit für Entsorgungsfahrzeuge

 

Temperatur- und Medienbeständigkeit

  • Die Abwassertemperatur am Zulauf des Fettabscheiders darf 60 °C nicht überschreiten.
  • Bei höherer Temperatur sinkt die Abscheideleistung – insbesondere heißes Spülwasser aus Geschirrmaschinen sollte deshalb vor Einleitung entsprechend
    abgekühlt bzw. temperiert werden.
  • Ist das Abwasser zu heiß, bleiben Fette/Öle stärker flüssig bzw. emulgieren leichter – die Abscheidewirkung sinkt, Fette können „durchrutschen“, und es drohen Grenzwertüberschreitungen bzw. Ablagerungen in der Leitung (Schwerkraftprinzip).

Rückstauschutz

Liegt der Fettabscheider unterhalb der Rückstauebene, ist eine nachgeschaltete Abwasserhebeanlage gemäß DIN EN 12050-2 zwingend erforderlich. Perfekt geeignet sind Doppel-Fäkalienhebeanlagen der Compli-Reihe wie Compli 1000 oder Compli 1200. Direkter Freigefälleablauf in den Kanal ist nicht zulässig. Auch der Einbau von Rückstauklappen/-automaten ist in diesem Bereich nicht zulässig.

Mehr zum Thema Rückstauschutz
 

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